E.DIS Förderantrag
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Online Förderantrag

Sie haben ein Projekt, das Sie mit uns umsetzen möchten?

Diese Grundsätze muss Ihr Projekt erfüllen
  • Der Ort des beantragten Projektes muss im Netzgebiet der E.DIS liegen.
  • Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über unsere Website.
  • Einsendeschluss aller Anträge ist der 30.09. des laufenden Jahres. Die Anträge müssen mind. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Projektbeginn eingereicht worden sein
  • Es werden nur konkrete Projekte gefördert. Die reine Vereinstätigkeit zählt nicht dazu.
  • Wir achten auf eine ausgewogene Mittelverteilung, sodass eine Förderung nur 1-mal jährlich pro Projekt und Institution möglich ist.
  • Kommunenjubiläen werden in 25er-Schritten gefördert. Vereinsjubiläen werden in 10er-Schritten gefördert.
  • Ausgeschlossen sind Förderungen für Kampfsportarten (ausgenommen Präventionsprojekte für Heranwachsende), Motorsportprojekte/-veranstaltungen und für Projekte an Privatpersonen oder Firmen.
  • Ausgeschlossen sind Förderungen an politische Verbände, Organisationen, Parteien sowie für Projekte, die demokratiefeindliche Aktivitäten beinhalten und/ oder gegen unsere Unternehmenswerte verstoßen.
Diese Gegenleistung wünschen wir uns von Ihnen
  • öffentlichkeitswirksame Vertragsübergabe,
  • Nennung des Sponsors bei öffentlichkeitswirksamen Auftritten,
  • Präsentation von Bannern, Beachflags und/oder Fahnen bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen,
  • E.DIS-Logopräsentation auf relevanten Drucksachen zum Projekt (Programmhefte, Veranstaltungsplakate, Trikotbeflockung, Spielgerät, Sportgerät etc.),
  • Kommunikation des Sponsoringengagements in lokalen Medien,
  • Erwähnung von E.DIS im eigenen Social Media Auftritt (z. B. Facebook, Twitter, Instagram) bei Posts in Verbindung mit dem gesponserten Projekt,
  • Erbringen eines jährl. Leistungsnachweises bzw. Ergebnisberichtes bei Nachwuchsförderung in Sportvereinen,
  • Dokumentation der Projektumsetzung und -kommunikation sowie Übergabe der Dokumentation nach Projektende an E.DIS zur Verwendung/Veröffentlichung.
Diese Daten für die Antragstellung benötigen wir von Ihnen
  • Anschrift des Vereins bzw. der Institution,
  • Angabe, ob Sie ein Mandats-/Amtsträger sind,
  • Bankverbindung des Vereins bzw. der Institution.
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Ansprechpartner
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Weitere Infos

Förderantrag

Leider befinden Sie sich außerhalb unseres Netzgebietes, weshalb wir Ihr Projekt nicht fördern können. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Basisangaben

Spenden sind Geld‐ oder Sachleistungen zur Förderung gemeinnütziger Belange, die ohne eine Gegenleistung seitens des Empfängers oder Dritter vergeben werden.
Sponsoring ist die vertragliche Partnerschaft mit einer Organisation oder einem Veranstalter, bei der gegen eine vereinbarte finanzielle Förderung bestimmte Rechte und Vorteile gewährt werden, die die Kommunikations‐ und Marketingziele des Unternehmens und insbesondere dessen Reputation und Image sowie die Entwicklung der Marke unterstützen.

Institution

Gemeinnützigkeit: Ein Verein aber auch eine Stiftung wird als »gemeinnützig« eingestuft, wenn sie nach ihrem Satzungszweck gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Natur ist. Dabei muss der Zweck selbstlos, ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt und in der Satzung festgeschrieben werden. Die vom Verein oder der Stiftung tatsächlich verfolgten Ziele müssen dem Satzungszweck entsprechen. Welche Zwecke der Gesetzgeber als gemeinnützig anerkennt, wird im § 52 der Abgabenordnung (AO) formuliert.

Ansprechpartner

Ein/e Amtsträger*in umfasst Beamt*innen, Richter*innen und sonstige in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehende (z. B. Minister*in, Bürgermeister*in) oder mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraute Personen (z. B. Wahlvorstehende, aber auch Angestellte einer GmbH, sofern sie öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen).
Ein/e Mandatsträger*in ist Mitglied einer Volksvertretung des Bundes/der Länder bzw. gewählte Vertreter*in einer kommunalen Gebietskörperschaft.

Ihr Projekt

Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 4 bis 6 Wochen vor Projektbeginn bzw. Veranstaltungsbeginn vorliegen muss.

Weitere Infos

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